Flachdach mit Dämmplatten während der Sanierung

Flachdach sanieren mit Förderung: Wann der Staat 15 bis 20 Prozent übernimmt

Von Blerim Rama, Dachdeckermeister · RAMA Abdichtungstechnik, Frankfurt am Main · Stand: September 2026**

Kurz zusammengefasst Eine reine Flachdachabdichtung wird nicht gefördert – gefördert wird die energetische Verbesserung. Wird bei der Sanierung gedämmt und ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K) erreicht, zählen Abdichtung, Gerüst, Rückbau und Entsorgung als förderfähige Umfeldmaßnahmen mit. Möglich sind dann 15 Prozent BAFA-Zuschuss (mit Sanierungsfahrplan anteilig mehr ab 30.000 Euro Kosten) oder 20 Prozent Steuerbonus nach § 35c EStG.

Die wichtigste Regel zuerst: Abdichtung allein wird nicht gefördert

Wer sein Flachdach nur neu abdichten lässt, bekommt dafür keinen Cent vom Staat. Gefördert wird in Deutschland nicht die Dichtigkeit eines Daches, sondern seine Energieeffizienz. Der Fördertopf öffnet sich erst, wenn bei der Sanierung auch gedämmt wird.

Und genau hier liegt die Chance, die die meisten Eigentümer übersehen.

Sobald die Dämmung Teil der Maßnahme ist, zählen die begleitenden Arbeiten mit. Die neue Abdichtung über der Dämmung, der Rückbau der alten Bahnen, die Entsorgung, das Gerüst, die Anpassung von Dachrand und Gullys – das sind Umfeldmaßnahmen, und die sind förderfähig.

Aus einer reinen Kostenposition wird damit ein Projekt, bei dem der Staat 15 bis 20 Prozent der Gesamtrechnung mitträgt. Bei einem 120-Quadratmeter-Flachdach sind das schnell mehrere tausend Euro.

Drei Wege – und man muss sich entscheiden

Es gibt drei Förderwege für die Dachsanierung, und für dieselbe Maßnahme lassen sie sich nicht kombinieren.

1. BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahme). Direktes Geld aufs Konto: 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen seit dem 21. Juli 2026 5 Prozent dazu, aber nur auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Antrag vor Vorhabenbeginn, Energie-Effizienz-Experte zwingend.

2. KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Lohnt sich, wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert wird – das Dach ist dann nur ein Baustein. Für eine einzelne Flachdachsanierung in der Regel überdimensioniert.

3. Steuerbonus nach § 35c EStG. 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, direkt von der Steuerschuld. Kein Antrag, kein Energieberater. Für die meisten privaten Eigentümer der unkomplizierteste Weg.

BAFA-Zuschuss: Die Zahlen

Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent greift seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber.

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Ohne iSFPMit iSFP
Fördersatz15 %15 %, auf Kosten über 30.000 € 20 %
Förderfähige Kosten je Wohneinheitbis 30.000 €bis 60.000 €
Maximaler Zuschuss4.500 €10.500 €

Die technische Bedingung ist in allen Fällen dieselbe: Das sanierte Flachdach muss einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K) erreichen. Das ist kein Wert, den man nebenbei mitnimmt – er bestimmt die Dämmstärke, und die Dämmstärke verändert die Höhe der Attika, die Lage der Gullys und die Anschlusshöhen an Türen. Wer das erst auf der Baustelle merkt, baut zweimal. Welche Schichten dabei betroffen sind, erklärt unser Ratgeber zum Flachdach-Aufbau.

Förderfähig sind neben der Dämmung selbst: Gerüst, Rückbau und Entsorgung der alten Dachbauteile, die neue Abdichtung beziehungsweise Eindeckung sowie die Anpassung der Dachkonstruktion im Zuge der Dämmmaßnahme.

Der Fehler, der die Förderung kostet

Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt – und zwar mit einem bedingten Vertrag. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei der BAFA-Förderung, und er hat nichts mit Technik zu tun.

Wer den Handwerker ohne Bedingung beauftragt oder mit den Arbeiten beginnt und erst danach den Antrag stellt, bekommt nichts. Rückwirkend wird nicht gefördert, und es gibt keine Kulanz.

Der saubere Weg, seit 2024 sogar Voraussetzung für den Antrag: Der Werkvertrag wird vorab mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen – der Auftrag gilt also nur, wenn die Förderung bewilligt wird. So ist der Termin gesichert, ohne dass der Förderanspruch verfällt. Ein Fachbetrieb, der regelmäßig geförderte Sanierungen begleitet, formuliert das von sich aus.

Steuerbonus § 35c EStG: der Weg ohne Antrag

Der Steuerbonus nach § 35c EStG zieht 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab – ohne Antragsverfahren und ohne Energieberater. Für selbstgenutztes Wohneigentum ist er oft der bessere Deal.

So läuft es: 7 Prozent im ersten Jahr, 7 Prozent im zweiten, 6 Prozent im dritten. Maximal 40.000 Euro je Objekt, bezogen auf Kosten bis 200.000 Euro.

Die Voraussetzungen:

  • Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt
  • Es wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt – vermietete Objekte sind ausgeschlossen (dort greift stattdessen der Werbungskostenabzug)
  • Der U-Wert von 0,14 W/(m²·K) ist einzuhalten, genau wie beim BAFA-Zuschuss
  • Die Rechnung wird unbar bezahlt, also per Überweisung. Barzahlung schließt den Bonus aus
  • Der ausführende Betrieb stellt eine Fachunternehmensbescheinigung nach amtlichem Muster aus

Dieser letzte Punkt wird unterschätzt. Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich das amtliche Muster, ohne Abweichungen. Fragen Sie vor der Beauftragung, ob der Betrieb diese Bescheinigung ausstellt – und lassen Sie sich das bestätigen, nicht versprechen.

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Flachdachsanierung in Frankfurt – mit Bescheinigung fürs Finanzamt

RAMA Abdichtungstechnik führt Flachdachsanierungen inklusive Aufdachdämmung aus und stellt die Fachunternehmensbescheinigung nach amtlichem Muster aus. Auf Wunsch formulieren wir den Vertrag so, dass Ihr Förderanspruch erhalten bleibt. → Flachdachabdichtung Frankfurt · Flachdachabdichtung Offenbach · Hanau · Wiesbaden · Darmstadt · Bad Homburg · Rüsselsheim

Rechenbeispiel: 120 m² Flachdach

Ein Flachdach von 120 Quadratmetern wird komplett saniert: alte Bahnen runter, Gefälledämmung auf den erforderlichen U-Wert, neue zweilagige Abdichtung, Attika und Gullys angepasst, Gerüst und Entsorgung inklusive. Realistische Größenordnung: rund 24.000 Euro.

WegVoraussetzungErsparnis
BAFA ohne iSFPAntrag vorab, Energieberaterca. 3.600 €
BAFA mit iSFPzusätzlich Sanierungsfahrplanca. 3.600 € (Bonus erst ab 30.000 € Kosten)
Steuerbonus § 35cSelbstnutzung, Gebäude ≥ 10 Jahreca. 4.800 €, über 3 Jahre

Die Zahlen sind Beispielwerte zur Einordnung, keine Zusage. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, hängt von der Steuerlast, vom iSFP und davon ab, ob ohnehin ein Energieberater im Projekt ist. Was eine Sanierung ohne Förderung kostet, steht in unserer Kostenübersicht.

Warum sich die Dämmung beim Flachdach doppelt rechnet

Beim Flachdach wird ausschließlich von oben gedämmt, unter der Abdichtung – deshalb ist die Abdichtungssanierung der einzige wirtschaftliche Moment dafür.

Beim geneigten Dach kann man zwischen Aufsparren-, Zwischensparren- und Einblasdämmung wählen. Beim Flachdach gibt es diese Wahl nicht. Die Dämmung lässt sich praktisch nur dann sinnvoll einbauen, wenn das Dach ohnehin geöffnet wird.

Anders gesagt: Wer jetzt nur abdichtet und in zehn Jahren dämmen will, zahlt die Abdichtung ein zweites Mal.

Dazu kommt ein Nebeneffekt, der selten erwähnt wird: Eine Gefälledämmung löst gleichzeitig das Gefälleproblem, das viele alte Flachdächer haben. Stehendes Wasser verschwindet, die Abdichtung altert langsamer. Man kauft sich also Fördergeld, Energieeinsparung und Lebensdauer mit derselben Maßnahme. Warum das Gefälle über die Lebensdauer entscheidet, erklären wir im Ratgeber Flachdach abdichten und in der Dachentwässerung am Flachdach.

Was nicht gefördert wird

Klarheit spart Enttäuschung:

  • Reine Abdichtung ohne Dämmung – kein Zuschuss, kein Steuerbonus
  • Reparaturen und Teilflächen – gefördert wird die Maßnahme am Bauteil, nicht der Flicken
  • Vermietete Objekte beim § 35c – dort läuft es über Werbungskosten, nicht über den Steuerbonus
  • Dachbegrünung als Selbstzweck – energetisch wird sie nicht gefördert, kommunale Programme gibt es aber teils separat
  • Doppelt – dieselbe Maßnahme entweder über BAFA/KfW oder über den Steuerbonus, nie beides

Häufige Fragen zur Förderung der Flachdachsanierung

Kann ich eine Dachsanierung von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Sie das Gebäude selbst bewohnen und es mindestens zehn Jahre alt ist. Über § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist eine energetische Verbesserung – beim Flachdach also die Dämmung auf einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K).

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Wird eine Flachdachabdichtung ohne Dämmung gefördert?

Nein. Gefördert wird ausschließlich die energetische Verbesserung. Eine reine Abdichtungserneuerung erfüllt diese Bedingung nicht. Wird gleichzeitig gedämmt, zählt die Abdichtung als förderfähige Umfeldmaßnahme mit.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung?

15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen seit dem 21. Juli 2026 5 Prozent dazu, aber nur auf den Teil über 30.000 Euro. Die Kostengrenze liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 4.500 beziehungsweise 10.500 Euro.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor Beginn des Vorhabens. Bei der Antragstellung muss bereits ein unterschriebener Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein vorzeitiger Baubeginn kostet den Anspruch.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie entscheiden sich für einen Weg. Werden in einem Projekt mehrere unterschiedliche Maßnahmen ausgeführt, können diese aber unterschiedlich gefördert werden.

Welche Bescheinigung brauche ich fürs Finanzamt?

Eine Fachunternehmensbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster, ausgestellt vom ausführenden Betrieb. Abweichende Eigenformulare werden nicht anerkannt. Außerdem muss die Rechnung unbar beglichen sein.

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RAMA Abdichtungstechnik ist Dachdeckermeisterbetrieb in dritter Generation mit Sitz im Otto-Ernst-Weg 3, 65929 Frankfurt-Unterliederbach. Wir prüfen Ihr Flachdach, sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Dämmung im Zuge der Sanierung rechnet, und begleiten Sie durch die Förderfrage – bis zur Bescheinigung fürs Finanzamt. Mit schriftlicher Garantie auf die Abdichtungsarbeiten.

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Alle Fördersätze Stand September 2026. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW sowie § 35c EStG. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.